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Elternzeit und Elterngeld: Wie funktioniert das eigentlich?

Erstellt von Fabien Tronnier | | Ratgeber | Familie

Das Kind ist endlich da – und damit der Wunsch, möglichst viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Das Elterngeld und die Elternzeit machen dies für Eltern heutzutage wesentlich leichter – aber wo genau liegt eigentlich der Unterschied?

Elterngeld als finanzieller Ausgleich

Einen Anspruch auf das sogenannte Elterngeld hat quasi jeder, der sein Kind nach der Geburt selbst betreut oder mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet, das der betreuende Elternteil vor der Geburt erhalten hat – in der Regel werden zwischen 65 und 67 Prozent ausgezahlt. Auch Selbständige, Studenten, Azubis oder Erwerbslose haben einen Anspruch darauf.

Wie lange und wer das Elterngeld in Anspruch nimmt, das entscheiden die Eltern selbst. Bis zu 14 Monate lang wird das sogenannte Basiselterngeld ausgezahlt, wenn sich beide Elternteile abwechseln. Bis zu zwölf Monate, wenn Mutter oder Vater die Betreuung alleine übernehmen. Die Erziehungszeit wird auch auf die Rente angerechnet.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, der Höchstsatz beträgt 1.800 Euro pro Monat. Zwischen diesen Eckwerten gilt folgende Staffelung, dabei ist das Elterngeld umso höher, je niedriger das Einkommen war:

  • Liegt das Voreinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
  • Für jeden zweiten Euro, den das Voreinkommen über 1.200 Euro liegt, wird das Elterngeld von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte abgesenkt.
  • Ab einem Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr beträgt das Elterngeld 65 Prozent, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Unterschied Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Elterngeld ist quasi die finanzielle Absicherung, damit Eltern beim Kind sein und trotzdem den bisherigen Lebensstandard halten können. Wenn ein Kind nach dem 1. Juni 2015 geboren ist, können Eltern auch das ElterngeldPlus in Anspruch nehmen, bei dem du nur die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt wird, dafür aber bis zu 24 Monate lang, also über den doppelten Zeitraum.

Und die Elternzeit? Damit ist der generelle rechtliche Anspruch auf die Betreuung unld Erziehung des Kindes gegenüber dem Arbeitgeber gemeint. In der auf drei Jahre begrenzten Zeit “ruht” das Arbeitsverhältnis oder die Arbeitszeit wird verringert.

Die “Kinderauszeit” mit vielen Möglichkeiten

Gut zu wissen: Die Elternzeit in Form von 36 Monaten muss nicht an einem Stück genommen werden, sondern kann flexibel aufgeteilt werden – und das sogar bis zum achten Geburtstag des Kindes.

Ein Beispiel: Man nimmt direkt nach der Geburt 12 Monate der Elternzeit und profitiert gleichzeitig vom Elterngeld. Ist das Kind vier, nimmt man noch einmal ein paar Monate – wird es dann eingeschult, die restliche Zeit. So kann man einen Großteil der Kindheit hautnah miterleben und genießt gleichzeitig die Sicherheit, dass der eigene Arbeitsplatz nicht in Gefahr ist. Natürlich muss der Plan mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden – doch nur den dritten Abschnitt darf er aus betrieblichen Gründen verneinen.

>> Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.

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