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Erbengemeinschaft: Was Sie beim Immobilienerbe wissen müssen

| Real Estate

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Nicht selten kommt es unter den Erben zu Streitigkeiten, wenn es um die gerechte Teilung des gemeinsamen Erbes geht. Diese Differenzen führen allerdings häufig zu finanziellen Einbußen, zum Beispiel wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, die besser vermieden werden sollte. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Erbengemeinschaft achten sollten.

Wer Erbe ist, wird entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament geregelt. In der Regel ermittelt das Nachlassgericht die Erbfolge. Regelt der Erblasser frühzeitig sein Erbe, können Streitpunkte unter den Erben verringert werden. Der Erblasser kann festlegen, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was gegebenenfalls dafür zu tun ist. Dies dokumentiert er im Testament. Hierbei wird zwischen drei juristischen Kategorien unterschieden: der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Darüber hinaus können Erblasser durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass ihre letzten Verfügungen auch befolgt werden.

Der Erbschein

Um ihr Erbe antreten zu können, benötigen Erben häufig einen Erbschein. Diesen stellt das Nachlassgericht aus. Er bescheinigt einer Person Erbe zu sein und gibt an, welcher Anteil dem Erben zusteht. Für eine Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Im gemeinschaftlichen Erbschein sind die Namen aller Erben und ihre jeweiligen Erbanteile in Quoten notiert. Diesen Erbschein müssen alle Erben gemeinsam beantragen. Alternativ kann jeder Erbe einen Teilerbschein beantragen, der sich allein auf seine individuelle Erbenstellung bezieht.

Immobilien

Glücklich ist, wer eine Immobilie erbt – könnte man meinen. Bei etwa jedem zweiten Nachlass in Deutschland wird mittlerweile eine Immobilie vererbt, meist an Lebenspartner, Kinder, Enkel oder andere Verwandte. Doch nicht jedem Erben fällt ein schuldenfreies, saniertes Luxusanwesen in begehrter Innenstadtlage zu. Nicht jeder ist Alleinerbe und kann frei über das Haus oder die Wohnung verfügen. Und so wird manchmal selbst die geerbte Villa zur Last, denn Kosten für die Unterhaltung, Pflege und Sanierung der Immobilie übersteigen gerne die vorhandenen Mittel. Zudem sollte auch das Thema Steuer Beachtung finden. Schließlich will der Staat von Streit in der Familie ganz zu schweigen. Nicht jeder kann das Häuschen halten oder dem Finanzamt problemlos die dem Staat zustehende Erbschaftssteuer zahlen.

Erbe ausschlagen

Bei unsicheren Erbverhältnissen, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Erblasser Schulden hinterlässt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das gilt auch für einen Erben in einer Erbengemeinschaft. Wenn dieser Erbe pflichtsteilberechtigt ist, erhält er dennoch den Anspruch auf seinen Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wer das Erbe ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen, nachdem er von seiner Erbschaft Kenntnis erlangt hat, dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen.

Immobilienerbe genau prüfen

Gerade wenn Immobilien vererbet werden, ist Vorsicht geboten. Wer wissen will, wie es tatsächlich um Wert und Nutzbarkeit des geerbten Hauses steht, sollte sich fachkundig beraten lassen. Zwar ist aus dem Grundbuch erkennbar, ob das Haus noch mit Grundschulden und Hypotheken belastet ist. Über weitere Schulden, mögliche Mieteinnahmen und Guthaben geben die Banken des oder der Verstorbenen Auskunft. Der Erbe muss dafür entweder eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht, eine Vorsorgevollmacht oder ein notarielles Testament vorlegen. Wichtig ist auch, mithilfe von Experten den baulichen Zustand des Hauses zu checken. Wie steht es ums Mauerwerk, um Heizung, Wasserrohre, Keller, Dach? Auf Grundlage all dieser Informationen können Fachleute den Marktwert beurteilen - und der Erbe muss entscheiden, ob es sich für ihn rechnet, den Nachlass tatsächlich anzutreten.


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Hinweis:

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Wissenswertes rund um das Thema Immobilien-Vererbung. Foto: Adobe Stock / Wasan