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Geldspritze fürs Sparen

Erstellt von Fabien Tronnier | | Finance

Mehr Geld für Arbeitnehmer seit 2024

Schon gewusst? Seit dem 1. Januar 2024 haben sich die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber mehr als verdoppelt. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer deutschlandweit um fast 14 Millionen.

Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage haben sich ab 2024 für beide Sparformen (Bausparvertrag oder Aktienfonds) auf 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Einkommen erhöht. Überschlagen entspricht das bei Arbeitnehmern folgendem Bruttoarbeitslohn:   

Bruttoarbeitslohn

keine Kinder

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

Alleinstehende

51.200 €

61.800 €

67.000 €

72.300 €

Verheiratete
(1 Arbeitnehmer)

96.000 €

104.900 €

114.100 €

123.200 €

Verheiratete
(2 Arbeitnehmer)

102.400 €

113.100 €

124.200 €

134.100 €

 

Das ist die Arbeitnehmersparzulage

Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Arbeitnehmern freiwillig vermögenswirksame Leistungen. Entscheiden Sie sich dafür, diese Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds anzulegen, belohnt der Staat diesen Vermögensaufbau bei Berechtigung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage.

Die vermögenswirksamen Leistungen können Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen Sparpläne für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise ein Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne.

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(c)Alexas_Fotos