Kein Geld verschenken: Mit vermögenswirksamen Leistungen monatlich sparen
Von Beginn des Berufslebens an schon an die Zukunft zu denken zahlt sich aus – wortwörtlich. Denn mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) können auch Sie gleich doppelt profitieren, denn Sie erhalten Unterstützung beim Sparen: Ihr Arbeitgeber und der Staat können Sie beim Vermögensaufbau unterstützen. Sie erhöhen Ihre Einkünfte ohne großen Aufwand und ohne mehr dafür zu arbeiten. Wie das funktioniert? Hier erfahren Sie, wie Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen können.
Ihre Vorteile beim VL-Sparen im Überblick
- Sie haben die Chance, Geld vom Arbeitgeber geschenkt zu bekommen.
- Der Staat belohnt das Sparen mit Zulagen.
- Sie können zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen.
- Nach sieben Jahren dürfen Sie über Ihre Ersparnisse frei verfügen.
- Sie haben eine Bank als Partner, die genossenschaftlichen Werten wie Fairness und Transparenz verpflichtet ist.
Was ist VL-Sparen?
Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen – kurz VL-Sparen – dient Ihrem Vermögensaufbau. Auf Grundlage eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Ihres Arbeitsvertrags können Sie dabei Geld von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Das Unternehmen zahlt, je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, bis zu 40 Euro im Monat in einen Sparvertrag für Sie ein. Darüber hinaus unterstützt der Staat Arbeitnehmer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls auch mit der Wohnungsbauprämie.
Und so funktioniert VL-Sparen
Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das von Ihnen angegebene Anlagekonto. Das kann ein Bausparvertrag, eine Fondsanlage oder eine betriebliche Altersvorsorge sein. Auch eine Kombination verschiedener Anlagen ist möglich. Falls Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstbetrag von 40 Euro zahlt, können Sie die Zahlung selbst aufstocken. Ihr Arbeitgeber zieht Ihnen Ihre Eigenleistung dann direkt vom Gehalt ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Eine solche Eigenleistung ist aber nicht verpflichtend.
Wie lange dauert VL-Sparen?
In der Regel beträgt die Laufzeit des Sparvertrags sieben Jahre. Beim Fondssparen wird die vermögenswirksame Leistung sechs Jahre lang eingezahlt. Anschließend ruht Ihr angespartes Guthaben für ein Jahr. Danach können Sie über Ihr Erspartes verfügen. Wenn Sie sich beim VL-Sparen für einen Bausparvertrag entscheiden, haben Sie – je nach Vertrag – ebenfalls die Möglichkeit, nach sieben Jahren über Ihr Erspartes zu verfügen. Der Vertrag kann aber auch länger laufen.
Warum sollte ich vermögenswirksame Leistungen nutzen?
Mit vermögenswirksamen Leistungen werden Sie beim Sparen unterstützt. Wenn Ihr Arbeitgeber dieses Angebot macht, sollten Sie es nutzen. Anderenfalls verschenken Sie Geld. Der Staat fördert das VL-Sparen darüber hinaus mit einer Arbeitnehmersparzulage und gegebenenfalls mit einer Wohnungsbauprämie, sofern der Sparer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet?
Im Arbeitsvertrag kann es einen Absatz zu vermögenswirksamen Leistungen geben. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, fragen Sie am besten einfach in Ihrer Personalabteilung nach, wie Ihr Arbeitgeber das Angebot vermögenswirksamer Leistungen handhabt. Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, erhalten die Leistungen in der Regel anteilig. Neue Mitarbeiter bekommen die VL meist erst nach Ablauf der Probezeit.
Wer erhält die Zulagen vom Staat?
Einen Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage haben Sie als Arbeitnehmer, Richter, Auszubildender, Beamter oder Soldat. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass Ihr Jahreseinkommen unterhalb einer gewissen Grenze liegt. Zudem ist auch entscheidend, welche Vertragsform Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen gewählt haben. Denn nicht jede Sparform wird vom Staat gefördert. Junge Leute ab 16 Jahren und Geringverdiener können beim Bausparvertrag zum Beispiel zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie beantragen. Darüber hinaus hängt beim VL-Sparen die Höhe der staatlichen Zulagen von der Anlageform ab.
Wie erhalte ich die Zulagen vom Staat?
Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt zahlt dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in Ihren Vertrag ein.