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Mit Sicherheit Spaß im Schnee – Tipps und Hinweise für den Skiurlaub

Erstellt von Fabien Tronnier | | Ratgeber

Österreich und die autonome Region Südtirol in Italien zählen zu den beliebtesten Skiurlaubs-Zielen der Deutschen. Auch aus der Region Braunschweig-Wolfsburg machen sich in den Wintermonaten zahlreiche Winterurlauber auf den Weg nach Süden. Damit der Pistenspaß nicht zur bösen Überraschung wird, haben wir in BraWo aktuell einige Tipps und beachtenswerte Hinweise zusammengestellt.

Österreich

Keine Maske mehr im Lift

Die österreichische Bundesregierung hat die FFP-2-Maskenpflicht in Gondelnund Restaurants aufgehoben. Das Tragen einer Maske ist somit nicht mehr verpflichtend.

Helmpflicht, aber nicht überall

In Österreich gibt es eine Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahren, allerdings nicht überall. Bisher haben folgende Regionen die Skihelmpflicht eingeführt, die im Übrigen auch beim Rodeln gilt: Salzburger Land, Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland und Wien. Keine Helmpflicht gibt es bisher noch in Tirol und Vorarlberg. Eine Kontrolle der Helmpflicht wird in Österreich nicht durchgeführt. Auch Strafen gibt es nicht. Man kann allerdings von Polizei oder Pistenpersonal auf das Tragen hingewiesen werden.

Keine Promillegrenze auf der Piste

In Österreich gibt es auf den Skipisten wie in Deutschland und der Schweiz keine generelle Promillegrenze. Dennoch gilt überall: Wer alkoholisiert einen Skiunfall hat, verliert den Versicherungsschutz. Das ist nicht nur gefährlich, es kann auch sehr schnell teuer werden.

Italien/Südtirol

Maskenpflicht in Gondeln aufgehoben

In Italien gilt in Seilbahnen und Skiliften keine 3G-Nachweispflicht mehr. Die Maskenpflicht in geschlossenen Gondeln ist aufgehoben, es gibt jedoch die Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Pflicht zur Haftpflicht

Alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherungverfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses.

0,5-Promille-Regel auf der Piste

Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Zum Jahreswechsel können daher ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Außerdem muss der Helm CE-zertifiziert sein.

Sichern Sie sich vor Ihrem Winterurlaub rechtzeitig ab, um im Ernstfall vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Unter volksbank-brawo.de/versicherungen erfahren Sie alles über Auslandsreise-Krankenversicherung, Unfallversicherung und die benötigte Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie.

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