Schneeräumpflicht: Wer haftet bei einem Unfall?
Bei Schnee und Eis wird der Gehweg schnell zur Rutschpartie. Da ist streuen nicht nur empfohlen, sondern Pflicht, um Unfälle zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen, hilft Ihnen die richtige Absicherung, um finanziell nicht aufs Glatteis zu geraten. Ein Ratgeber.
Haftpflicht hilft
Sind Ihr Grundstück und angrenzende Wege im Winter nicht ordentlich geräumt und gestreut, sind Sie als Eigentümer haftbar, wenn ein Passant verunglückt. Übertragen Sie die Schneeräumpflicht einem Mieter oder einer externen Firma, übernehmen diese die Haftung. Das heißt: Sie oder der von Ihnen Beauftragte hat den Verletzten zu entschädigen.
Jeder Passant trägt ein Stück weit Eigenverantwortung. Ignoriert ein Fußgänger beispielsweise Warntafeln oder ist bei Glatteis mit ungeeignetem Schuhwerk unterwegs, trägt er eine Mitschuld, wenn ein Unfall passiert. Dennoch kann es für Hauseigentümer oder Mieter teuer werden, wenn sich jemand auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg verletzt. Denn der Verunfallte hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. „Abgesichert sind Sie in diesem Fall mit einer Privat-Haftpflichtversicherung oder bei vermieteten Immobilien mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Schadensersatzansprüche abdecken und eventuelle Prozesskosten übernehmen“, so Arne Meyer, Leiter Versicherungen der Volksbank BRAWO.
Dokumentieren und Zeugen suchen
Kommt es zu einem Unfall, halten Sie mit Fotos den Zustand des Bürgersteigs fest, auf dem der Passant ausgerutscht ist. Ist die Haftungsfrage unklar, können Sie damit nachweisen, dass die Unfallstelle ausreichend geräumt und gestreut war. Sind Personen verletzt, informieren Sie die Polizei. Notieren Sie zudem die Kontaktdaten von Unfallzeugen. Kommt es zum Prozess, können die entsprechenden Personen zu Details des Vorfalls befragt werden und bezeugen, dass Sie Ihre Schneeräumpflicht wie gesetzlich vorgeschrieben erfüllt haben.
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